← Zur Übersicht
Aktuelles

PPWR ab 12.08.2026 – Diese Änderungen sollten Gastronomie und Lebensmittelhandel jetzt kennen

2. Juli 2026

Am 12. August 2026 beginnt ein neues Kapitel im europäischen Verpackungsrecht. Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) gelten erstmals europaweit einheitliche Vorschriften für Verpackungen. Ziel der Europäischen Union ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Verpackungen nachhaltiger zu gestalten.

Für viele Unternehmen aus Gastronomie, Hotellerie, Catering, Bäckereien, Metzgereien sowie dem Lebensmittelhandel stellt sich die Frage: Was ändert sich konkret und was ist jetzt zu beachten?

Die gute Nachricht vorweg

Für die meisten Betriebe gilt: Bestehende Verpackungen müssen nicht plötzlich ausgetauscht werden. Viele der weitreichenden Vorgaben, beispielsweise zu Rezyklatanteilen, Kennzeichnungen oder Recyclingklassen, treten erst in den kommenden Jahren in Kraft. Dennoch markiert der 12.08.2026 den offiziellen Start der neuen Verordnung und bringt bereits einige wichtige Änderungen mit sich.

Neue Anforderungen an Verpackungsmaterialien

Ab dem 12. August 2026 gelten europaweit strengere Vorgaben für bestimmte Schadstoffe in Verpackungen. So darf die Summe der Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom einen Grenzwert von 100 mg/kg nicht überschreiten.

Zusätzlich gelten erstmals europaweite Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelkontaktverpackungen. Diese Stoffe stehen zunehmend im Fokus des Verbraucher- und Umweltschutzes und sollen in Lebensmittelverpackungen künftig nur noch in sehr geringen Mengen vorhanden sein.

Hersteller tragen künftig mehr Verantwortung

Die PPWR betrachtet Verpackungen künftig stärker als eigenständige Produkte mit definierten Anforderungen. Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer müssen nachweisen können, dass ihre Verpackungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und entsprechende technische Unterlagen bereithalten. Diese Pflichten betreffen in erster Linie die Hersteller und Lieferanten der Verpackungen.

Was bedeutet das für Gastronomie und Lebensmittelhandel?

Für die meisten Gastronomen, Imbissbetriebe, Bäckereien, Cafés oder Lebensmittelhändler entstehen zum 12.08.2026 zunächst keine zusätzlichen bürokratischen Verpflichtungen, sofern sie Verpackungen von seriösen Lieferanten beziehen.

Dennoch empfiehlt es sich:

  • Verpackungen ausschließlich von vertrauenswürdigen Fachlieferanten zu beziehen.

  • Bei Bedarf Konformitäts- oder Materialnachweise anzufordern.

  • Bereits heute auf recyclingfähige und zukunftssichere Verpackungslösungen zu setzen.

  • Künftige Entwicklungen der PPWR im Blick zu behalten.

Viele weitere Änderungen folgen erst später

Rund um die PPWR wird derzeit viel berichtet. Dabei entsteht häufig der Eindruck, sämtliche neuen Vorschriften würden bereits im August 2026 gelten. Tatsächlich beginnen zahlreiche Regelungen jedoch erst in den kommenden Jahren.

Dazu gehören unter anderem:

  • neue europaweite Kennzeichnungssysteme,

  • verbindliche Anforderungen an die Recyclingfähigkeit,

  • Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen,

  • Vorgaben zur Reduzierung von Leerraum,

  • verschiedene Mehrweg- und Wiederverwendungsquoten.

Diese Anforderungen greifen überwiegend erst zwischen 2028 und 2030 und werden teilweise nochmals verschärft.

Unser Fazit

Der 12. August 2026 ist ein wichtiger Meilenstein für das europäische Verpackungsrecht. Für die meisten Unternehmen aus Gastronomie und Lebensmittelhandel ändert sich im Tagesgeschäft zunächst jedoch weniger als häufig vermutet.

Wer seine Serviceverpackungen über einen zuverlässigen Fachhändler bezieht, kann davon ausgehen, dass die angebotenen Produkte den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gleichzeitig lohnt es sich, bereits heute auf moderne, recyclingfreundliche Verpackungslösungen zu setzen, um auch für die nächsten Ausbaustufen der PPWR bestens vorbereitet zu sein.

Bei Pack4Food24 beobachten wir die gesetzlichen Entwicklungen kontinuierlich und informieren unsere Kunden frühzeitig über relevante Änderungen. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – wir kümmern uns darum, dass Ihre Verpackungslösungen auch künftig den aktuellen Anforderungen entsprechen.


← Zurück zur Übersicht